Die Bundesknappschaft ist zum 1. Oktober 2005 in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgegangen.
Die Bundesknappschaft ist der Kranken- und Rentenversicherungsträger der Bergleute. Als berufsständischer Sozialversicherungsträger blickt sie auf eine jahrhundertlange Tradition zurück. Die Bundesknappschaft hat etwa 1,5 Millionen Versicherte (Mitglieder) im ganzen Bundesgebiet mit ihren Schwerpunkten in den Kohlerevieren des Ruhrgebietes und des Saarlandes. Seit 1. Oktober 2005 gehört die Knappschaft zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Die Knappschaft-Bahn-See ist für alle Bundesbürger geöffnet. Mit ihren günstigen Beiträgen ist die Knappschaft-Bahn-See für alle pflicht- oder feiwillig gesetzlich Versicherten eine mehr als interessante Alternative.
Hier klicken und Sie kommen direkt zur Knappschaft-Bahn-See.
Neue Chroniker-Regelung
Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.
Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt.Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer angepasst. Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2008 wird auf 48.150 Euro (2007: 47.700 Euro) festgesetzt.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2008 43.200 Euro (2007: 42.750 Euro) betragen.
Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert bis zu dem beitragspflichtige Einnahmen maximal zu berücksichtigen sind. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze steigt somit auf 3.600 Euro (2007: 3.562,50 Euro).
Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Bergleute empfehlenswert, weil ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit relativ hoch ist. Bei der Arbeit unter Tage werden vor allem die Atemwege und die Lunge beansprucht, aber auch Erschütterungen durch das Arbeiten mit schwerem Gerät setzen dem Körper zu. Auslöser für eine Berufsunfähigkeit bei Bergleuten sind meistens Krankheiten, Unfälle und Verletzungen, die sie sich bei der Arbeit zugezogen haben. Etwa jeder Vierte ist heutzutage von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Seit Januar 2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sie wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Hier erhält man die volle Rente nur noch, wenn man täglich weniger als 3 Stunden irgendeine zumutbare Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke und zahlt, wenn man seine letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Berufstätige Bergleute sollten etwa 60 Prozent ihres Brutto-Einkommens als Berufsunfähigkeitsrente versichern. Auch über eine Risikolebensversicherung sollten Bergleute nachdenken. Diese schützt gleichzeitig die Hinterbliebenen.